Theadok is currently in beta development. Be aware, that some functions, the layout of the website and some of the data needs further adaption. If you find erroneous data or if you have some suggestions for useful functions, please contact us: theadok.tfm@univie.ac.at

Erklärung zur Barrierefreiheit

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: theadok.tfm@univie.ac.at

Die Universität Wien ist bemüht, ihre Websites und digitalen Anwendungen im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) in der geltenden Fassung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: theadok.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1 beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Die Website basiert auf dem Content Management System Drupal und ist deswegen angewiesen auf die Umsetzung von Anforderungen der WCAG 2.1 Konformitätsstufe durch das Development-Team von Drupal. Großteils wurden entsprechende Vorgaben implementiert, es kann aber in unterschiedlichen Fällen Mängel bei der Umsetzung geben. Diese werden in der Issue-Queue von Drupal gemeldet und in weiterer Folge behoben. Eine Beschreibung dieser Vorgehensweise findet sich auf einer dezidierten Webseite von Drupal (in Englisch), wo auch auf die Issue-Queue verwiesen wird.
  • Für die Website wird ein angepasstes Design verwendet, wodurch manche Elemente unter Umständen Mängel bei der Umsetzung der Barrierefreiheit aufweisen können. Dies gilt auch für die Darstellung auf mobilen Endgeräten (je nach Auflösung und Größe des Endgeräts), die an manchen Stellen nicht optimal dargestellt werden bzw. bedienbar sind.

Diese Erklärung wurde im März 2026 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines internen Accessibility Audits nach WCAG 2.1 AA und EN 301549 3.2.1 März 2026.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, oder schwerer wiegende Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen –, so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Bitte senden Sie sämtliche Mitteilungen und Anregungen an theadok.tfm@univie.ac.at. Beschreiben Sie das Problem und führen Sie bitte die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt

Siehe Impressum

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren